Die Grunderwebsteuer wurde zum 1.10.2011 von 3.5% auf 5% angehoben.
Rangrücktritt
Durch notariell beglaubigte Erklärung kann ein im Grundbuch eingetragener Gläubiger seine bisherige Rangstelle zugunsten eines anderen, bisher nachrangigen Gläubigers verändern.