Die Grunderwebsteuer wurde zum 1.10.2011 von 3.5% auf 5% angehoben.
Negativbescheid
Bescheinigung des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen mit der Feststellung, dass keine vermögensrechtlichen Ansprüche auf das Grundstück geltend gemacht werden. Dieser Bescheid muss vor Bestellung einer Grundschuld meistens vorliegen.