Die Grunderwebsteuer wurde zum 1.10.2011 von 3.5% auf 5% angehoben.
Nachrang
Rangstelle im Grundbuch nach einer besser plazierten Voreintragung. Die Rangstelle kann Auswirkungen auf eine eventuell notwendige Sicherheitenverwertung (z.B. Zwangsversteigerung) haben.