Die Grunderwebsteuer wurde zum 1.10.2011 von 3.5% auf 5% angehoben.
Immobilie
Unter Immobilien versteht man bebaute und unbebaute Grundstücke, also unbewegliche Sachen (im Gegensatz zu Mobilien, beweglichen Sachen), das sind: Grundstücke, Wohnungs- und Teileigentum, Erbbaurechte sowie Wohnungs- und Teileigentumserbbaurechte.