Die Grunderwebsteuer wurde zum 1.10.2011 von 3.5% auf 5% angehoben.
Grundpfandrecht
Das Grundpfandrecht ist der Oberbegriff für Grundschulden, Hypotheken und Rentenschulden. Grundpfandrechte dienen Darlehensgebern als Sicherheit im Zusammenhang mit der Verpfändung von Grundstücken und Gebäuden.
(siehe auch Grundschuld)